Förderungen…

VOR der Selbständigkeit

Sie
- wohnen (zumindest bald) in Bayern,
- sind im Haupterwerb noch angestellt und
- planen den Schritt zur Selbständigkeit in Bayern?

Dann könnte das "Vorgründungs- & Nachfolgecoaching Bayern" für Sie das richtige Förderprogramm sein.

Wahrscheinlich sind wir das einzige Beratungsunternehmen in Bayern, das ausschließlich auf Ärzte und Zahnärzte spezialisiert ist und geförderte Existenzgründungsberatungen anbietet.

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Finanzierung von Beratungsleistungen für Existenzgründer bzw. Praxisnachfolger in der Vorgründungsphase.

Förderfähig sind dabei Coachingmaßnahmen zu
- wirtschaftlichen (z.B. Business-Planung, Marketingstrategie),
- finanziellen (z.B. Bankfinanzierung) und
- organisatorischen Fragestellungen (z.B. Personalführung).

Die maximale Förderung beläuft sich auf 10 Tage à 8 Stunden pro Tag. Bei einem Tagwerk (8 Stunden) wird ein maximaler Tagessatz iHv. Euro 800 (netto) gefördert. Von den daraus resultierenden (maximal) Euro 8.000 werden 70% gefördert bzw. zurückerstattet. Den Restbetrag können Sie in der Regel von der Steuer absetzen.

Das bedeutet, dass Sie für eine professionelle Beratungsstunde bis zu Euro 5.600 Zuschüsse erhalten können.

Als eines von wenigen Unternehmen in Bayern sind wir für diese Förderung akkreditiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erlangung der Förderung. Lesen Sie hier, wie Mandanten, die eine Förderung erhalten haben, unsere Beratung bewertet haben.

Weitere Informationen finden Sie beim IFB (Institut für freie Berufe) unter folgendem Link:
ifb.uni-erlangen.de/coaching/vorgruendungscoaching/bayern/

 

Und so ist der Ablauf für Ihre geförderte Beratung...

  • Auch wenn die Antragstellung der Förderung beim „Institut für freie Berufe“ (IFB) sehr einfach ist, unterstützen wir Sie hier mit „Rat & Tat“ sowie unseren Vorlagen.
  • Nachdem Sie die Förderzusage erhalten haben, beginnen wir mit der Beratung.
  • Das Coaching ist dann innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen.
  • Gegen Ende des Förderzeitraums erstellen wir die Abrechnungsunterlagen und stellen Ihnen diese rechtzeitig zur Verfügung.
  • Sie müssen diese Unterlagen dann nur noch vervollständigen und unterzeichnet rechtzeitig an das IFB senden. Ein paar Wochen später erhalten Sie Ihren Förderbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

 

WICHTIG für die Förderung

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und die Genehmigung der Förderung ein eigenständiger Vorgang ist. Die Förderung muss durch Sie beantagt werden und wir dürfen eine geförderte Beratung erst beginnen, sobald eine Zusage des Förderinstituts vorliegt.

Da der Genehmigungsprozess derzeit bis zu 8 Wochen dauern kann, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu, sollten Sie sich eine geförderte Beratung wünschen!

 

Das könnte Sie ebenfalls interessieren...

 

Förderfähige Beratungsthemen...