#BestPraxisBeratung – Investitionsabzugsbetrag: Wie Sie geplante Anschaffungen steuerlich vorausschauend nutzen

Kurzzusammenfassung

Normalerweise läuft es so: Sie investieren, und die steuerliche Entlastung verteilt sich über die folgenden Jahre der Abschreibung.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann das unter bestimmten Voraussetzungen umdrehen – ein Teil der Steuerersparnis lässt sich bereits vor der eigentlichen Anschaffung vorwegnehmen.

Dieser Beitrag zeigt an einem realen Beratungsfall, warum das Timing dabei entscheidend ist – und warum die konkrete Umsetzung immer in die Hände Ihres Steuerberaters gehört.


Warum Sie die Steuerersparnis manchmal vor der Investition bekommen

Planung einer Praxisinvestition mit steuerlicher Berücksichtigung

Ein Beratungsfall aus der Praxis

Ein Mandant stand vor größeren Ersatzinvestitionen, weil mehrere Gerätschaften in seiner Praxis nach und nach ausfielen. Gleichzeitig war er bereits recht umfangreich fremdfinanziert.

Ich habe ihm zwei Wege aufgezeigt, wie ich ihn dabei unterstützen könnte:

  • Der eine wäre eine neue Finanzierung gewesen – das hätte sich sicher darstellen lassen.

  • Der andere: gemeinsam mit dem Steuerberater zu prüfen, ob sich die geplanten Ersatzinvestitionen über den Investitionsabzugsbetrag darstellen ließen – unter Umständen sogar rückwirkend für das vergangene Jahr, sofern die Steuererklärung dafür noch nicht abgeschlossen war. Der Gedanke dahinter: Statt das Geld für die Investition erst auszugeben und die Steuerersparnis später zu bekommen, hätte er die Steuerersparnis vorziehen und direkt für die Investition nutzen können.

Er entschied sich bewusst gegen den Kredit – er hatte, wie er mir offen sagte, keine Lust mehr auf weitere Darlehen – und für den zweiten Weg.

Über unsere laufende Business-Planung konnten wir zusätzlich sichtbar machen, wann ihm welches Geld voraussichtlich zur Verfügung stehen würde – und wie sich die beiden steuerlichen Varianten, mit und ohne Investitionsabzugsbetrag, jeweils auf seine Liquidität auswirken würden. Erst dieser Vergleich hat die Entscheidung wirklich greifbar gemacht: Nicht nur "das wäre steuerlich möglich", sondern konkret, was es für seine tatsächliche Kontosituation in den kommenden Monaten bedeutet.

=> Manchmal ist die beste Finanzierung die, die gar keine ist – sondern eine vorgezogene Steuerersparnis.


Was der Investitionsabzugsbetrag im Kern bewirkt

Ganz ohne Paragraphen-Deutsch erklärt:

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, einen Teil einer geplanten Investition bereits vor der eigentlichen Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Statt zu warten, bis das Gerät gekauft und abgeschrieben wird, kann die steuerliche Wirkung schon früher greifen.

Für die Liquidität einer Praxis kann das einen echten Unterschied machen – gerade dann, wenn eine Investition ohnehin ansteht und eine zusätzliche Finanzierung möglichst vermieden werden soll.

=> Die steuerliche Wirkung einer Investition muss nicht zwingend erst nach dem Kauf beginnen.


Warum das Timing hier über die Wirkung entscheidet

Genau das macht den Investitionsabzugsbetrag interessant: Er verändert wann eine Investition wirkt, nicht nur, dass sie wirkt.

In der Praxis bedeutet das: Wenn die Steuererklärung für das vergangene Jahr noch nicht final abgeschlossen ist, lässt sich unter Umständen bereits dort ansetzen – und damit die Steuerersparnis früher realisieren, als es der übliche Investitionszeitpunkt vermuten lässt. Ähnlich wie bei der Frage, wann sich Steuervorauszahlungen anpassen lassen, gilt auch hier: Wer seine Zahlen laufend im Blick behält, hat mehr Gestaltungsspielraum als jemand, der erst am Jahresende hinschaut.

Ob das im konkreten Einzelfall funktioniert, hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die ich an dieser Stelle bewusst nicht im Detail ausführe – das gehört, wie im nächsten Abschnitt beschrieben, in die Hände Ihres Steuerberaters.

=> Wer eine Investition ohnehin plant, sollte auch den Zeitpunkt der steuerlichen Wirkung mitdenken – nicht nur den Kaufzeitpunkt.


Wo meine Beratung endet – und wo der Steuerberater beginnt

An dieser Stelle ist mir eine klare Abgrenzung wichtig, die ich auch meinen Mandanten gegenüber immer wieder betone:

Ich mache keine steuerliche und keine rechtliche Beratung. Meine Aufgabe ist die betriebswirtschaftliche Beratung – und dazu gehört, steuerliche und rechtliche Themen im Blick zu behalten und als Denkanstoß einzubringen, nicht sie selbst zu bearbeiten.

Beim Investitionsabzugsbetrag heißt das konkret: Ich bin der Ideengeber. Ich weise darauf hin, dass eine Option besteht, die zur jeweiligen Situation passen könnte. Die konkrete Prüfung – ob und wie sie im Einzelfall tatsächlich umsetzbar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob eine rückwirkende Anwendung möglich ist – erfolgt immer in Abstimmung mit dem Steuerberater.

=> Eine gute Idee zu erkennen und eine steuerliche Gestaltung korrekt umzusetzen, sind zwei unterschiedliche Aufgaben – beide gehören in die richtigen Hände.


Fazit: Der Zeitpunkt einer Investition ist mehr als nur der Kauftermin

Ersatzinvestitionen wirken oft wie ein reiner Kostenpunkt. Wer aber auch den steuerlichen Zeitpunkt mitdenkt, verschafft sich unter Umständen genau die Liquidität, die eine zusätzliche Finanzierung überflüssig macht.

=> Bevor Sie eine Investition allein über einen neuen Kredit lösen, lohnt sich das Gespräch mit dem Steuerberater über den richtigen Zeitpunkt.


Frage an Sie

Steht bei Ihnen eine größere Ersatzinvestition an – und haben Sie schon mit Ihrem Steuerberater über den idealen Zeitpunkt gesprochen?


Das könnte Sie auch interessieren …

Wenn Sie eine Investition planen und wissen möchten, wie sich der richtige Zeitpunkt auf Ihre Liquidität auswirkt, vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies und unverbindliches Orientierungsgespräch. 


Über diesen Beitrag

Die Inhalte dieses Beitrags stammen aus meiner täglichen Beratungspraxis – aus realen Mandantengesprächen, echten Praxisfällen und über 25 Jahren Erfahrung in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Ärzten und Zahnärzten. Bei der sprachlichen Ausarbeitung nutze ich digitale Werkzeuge.
Themenwahl, fachliche Inhalte und Freigabe liegen ausschließlich bei mir.

Michael Kreuzer, Diplom-Kaufmann und Geschäftsführer der BestPraxis GmbH


Zurück

Einen Kommentar schreiben


* Pflichtfeld

Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung der übermittelten Daten einverstanden. Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.