#BestPraxisBeratung - Einbruch in der Arzt- oder Zahnarztpraxis – warum das kein Ausnahmefall ist
Kurzzusammenfassung
Ein Einbruch in einer Praxis bei München zeigt, wie schnell vermeintliche Sicherheit trügen kann. Die Versicherung hat den Schaden kulant und vollständig reguliert, stellte im Anschluss jedoch klare Auflagen.
Der Fall macht deutlich: Eine Versicherung allein reicht nicht aus. Absicherung ist Teil unternehmerischer Praxisführung und sollte nicht erst nach einem Schaden hinterfragt werden.
„Bei uns passiert so etwas nicht“ – ein weit verbreiteter Irrtum
Viele Ärzt:innen und Zahnärzt:innen gehen davon aus, dass ihre Praxis kein typisches Einbruchsziel ist. Ruhige Lage, wenig Publikumsverkehr und ein überschaubarer Patientenkreis vermitteln ein Gefühl von Sicherheit.
Dieses Sicherheitsgefühl ist trügerisch.
Tatsächlich verfügen die meisten Praxen über kein Alarmsystem. Das ist eher der Regelfall als die Ausnahme. Genau das macht Praxen für Täter attraktiv – nicht als Zufallsziel, sondern als kalkulierbares Risiko.
Der konkrete Fall – Einbruch in eine Praxis bei München
In einer Praxis im Raum München kam es außerhalb der Sprechzeiten zu einem Einbruch.
Ein Alarmsystem war nicht vorhanden. Der Einbruch verlief ruhig und gezielt, ohne sichtbaren Vandalismus.
Entwendet wurden vor allem wertvolle Geräte. Auffällig war zudem, dass auch gebrauchte Schläuche der Zahnarztstühle gestohlen wurden. Für die Praxis zunächst überraschend – für die Versicherung allerdings ein bekanntes Muster.
Alles deutet darauf hin, dass die Täter mit Praxisabläufen und medizinischen Gerätschaften vertraut waren. Es handelte sich offensichtlich nicht um einen spontanen Gelegenheitsdiebstahl.
Überraschend positiv – das Verhalten der Versicherung
Positiv hervorzuheben ist das Verhalten der Versicherung:
Der Schaden wurde schnell, unkompliziert und bislang vollständig reguliert. Es kam weder zu Verzögerungen noch zu Diskussionen über einzelne Positionen. Im Gegenteil: Mit einer Vorabzahlungen konnten viele der gestohlenen Gegenstände wiederbeschafft werden.
Dieser Fall zeigt sehr deutlich:
Die Wahl der richtigen Versicherung ist entscheidend.
Nicht jede Versicherung hätte in vergleichbarer Situation so reagiert.
Die Kehrseite: Auflagen nach dem Schaden
Mit der Schadensregulierung war das Thema jedoch nicht abgeschlossen.
Die Versicherung machte zur Auflage, dass die Praxis künftig ein Sicherheitssystem installieren muss.
Die Kosten hierfür trägt die Praxis selbst.
Das ist keine Kritik, sondern konsequentes Risikomanagement seitens der Versicherung. Für die Praxis bedeutet es dennoch eine ungeplante Investition, die erst durch den Schaden ausgelöst wurde.
Warum auch scheinbar „uninteressante“ Dinge gestohlen werden
Der Diebstahl gebrauchter Schläuche der Zahnarztstühle wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich.
In der Praxis ist er es nicht.
Bestimmte Materialien lassen sich weiterverwenden oder weiterveräußern – insbesondere dann, wenn Täter genau wissen, was sie suchen. Versicherungen kennen solche Fälle bereits. Für Praxisinhaber:innen kommen sie oft überraschend.
Einbruch bedeutet daher nicht nur den Verlust von Hightech oder Neugeräten.
Einbruch ist kein Versicherungsproblem – sondern ein Unternehmer-Thema
Auch wenn der Schaden ersetzt wird:
Ein Einbruch ist mehr als ein Versicherungsfall.
Er bedeutet unter anderem:
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organisatorischen Mehraufwand
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Unsicherheit im Team
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Unterbrechungen im Praxisbetrieb
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zusätzliche Investitionen, die nicht eingeplant waren
Unternehmerisch relevant ist daher nicht nur die Frage:
„Was zahlt die Versicherung?“ sondern vor allem:
„Wie widerstandsfähig ist meine Praxis, wenn etwas Unerwartetes passiert?“
Was Praxen daraus konkret mitnehmen sollten
Ohne Versicherungsberatung zu ersetzen, lassen sich aus dem Fall einige grundsätzliche Fragen ableiten:
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Passt die bestehende Absicherung noch zur heutigen Praxisausstattung?
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Wurden Risiken bewusst geprüft oder lediglich aus dem Bauch heraus bewertet?
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Könnten zusätzliche Auflagen finanziell und organisatorisch kurzfristig umgesetzt werden?
Solche Fragen sollten nicht aus Angst, sondern aus unternehmerischer Vernunft regelmäßig gestellt werden.
Mein Fazit aus der Beratungspraxis
Einbruch ist kein Randthema.
Eine gute Versicherung ist enorm wichtig – sie ersetzt jedoch keine Prävention.
Sicherheit ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern Teil moderner Praxisführung.
Wer seine Praxis als Unternehmen versteht, denkt auch über Risiken nach, bevor sie eintreten.
Frage an Sie
Wie gut wäre Ihre Praxis vorbereitet, wenn morgen etwas Unerwartetes passiert?
Auch wenn ich als unabhängiger Berater keine Versicherungen vermittle, unterstütze ich Ärzt:innen und Zahnärzt:innen gerne dabei, betriebswirtschaftliche Risiken ihrer Praxis strukturiert zu erkennen und einzuordnen – vereinbaren Sie dafür gerne ein kostenfreies Orientierungsgespräch.
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