#BestPraxisTipp – Praxisbewertung: sinnvoll oder überschätzt?
Kurzzusammenfassung
Praxisbewertungen werden häufig als objektive Grundlage für Praxisübernahmen betrachtet. In Wirklichkeit sind sie immer nur Schätzungen auf Basis von Annahmen.
Der Beitrag zeigt, wie Praxisbewertungen entstehen, welche Faktoren ihren Wert beeinflussen und warum letztlich der Marktpreis entscheidend ist.
Was ist eine Praxis eigentlich wert?
Viele Menschen wünschen sich eine klare Antwort auf diese Frage. Am liebsten in Form einer konkreten Zahl.
Das ist verständlich. Zahlen vermitteln Sicherheit und Orientierung.
In der Realität gibt es jedoch keinen objektiv berechenbaren Wert einer Praxis.
Eine Praxis unterscheidet sich in unzähligen Faktoren von anderen Praxen:
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Standort
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Patientenstruktur
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Team
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Investitionsstand
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Mietvertrag
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persönliche Arbeitsweise des Inhabers
Man kann sich das ähnlich vorstellen wie bei einem Gemälde. Was ist der mathematische Wert eines Gemäldes? Eine eindeutige Antwort gibt es nicht.
Der tatsächliche Wert entsteht erst dort, wo ein Käufer bereit ist, einen bestimmten Preis zu zahlen.
Genauso ist es auch bei einer Praxis:
Eine Praxis ist in der Realität immer so viel wert, wie jemand bereit ist dafür zu bezahlen.
Eine Praxisbewertung kann jedoch helfen, diesen Wert besser einzuschätzen und einzuordnen.
Praxisbewertungen begegnen mir regelmäßig – obwohl ich selbst keine erstelle
In meiner Beratungspraxis lese ich regelmäßig Praxisbewertungen, obwohl ich selbst keine solchen Gutachten erstelle.
Der häufigste Anlass dafür ist eine Praxisübernahme.
In einzelnen Fällen werden Bewertungen auch benötigt bei:
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Erbschaften
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Scheidungen
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anderen gerichtlichen Auseinandersetzungen
Das Gutachten soll in solchen Situationen eine Orientierung über den wirtschaftlichen Wert einer Praxis geben.
Wie Praxisbewertungen typischerweise erstellt werden
Bei Zahnärzten und Ärzten gilt heute in der Regel das modifizierte Ertragswertverfahren als sinnvoller Standard.
Dabei wird zunächst der immaterielle Wert der Praxis berechnet. Dieser beschreibt vereinfacht gesagt den Übererlös der Praxis – also den Betrag, den ein Praxisinhaber mehr verdient, als wenn er in einer Praxis angestellt arbeiten würde.
Von den Erträgen werden deshalb unter anderem abgezogen:
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laufende Kosten der Praxis und
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ein kalkulatorischer Unternehmerlohn
Der verbleibende Betrag bildet (vereinfacht gesagt) die Grundlage für den immateriellen Praxiswert.
Zusätzlich wird der materielle Wert der Praxis berücksichtigt.
Dazu gehören beispielsweise:
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Behandlungseinheiten
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medizinische Geräte
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Einrichtung der Praxis
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weitere vorhandene Sachwerte
Der gesamte Praxiswert ergibt sich daher in der Regel aus:
materiellem Wert + immateriellem Wert
Teilweise werden noch andere Bewertungsverfahren verwendet, etwa die sogenannte Ärztekammermethode. Diese gelten jedoch heute vielfach als veraltet und spiegeln die wirtschaftliche Realität einer Praxis nur unzureichend wider.
Der materielle Wert hängt auch vom Bewertungszeitpunkt ab
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Bewertungszeitpunkt.
Der materielle Wert wird zu einem bestimmten Zeitpunkt berechnet.
Zwischen diesem Zeitpunkt und dem tatsächlichen Praxisverkauf können sich jedoch Veränderungen ergeben:
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Geräte altern
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Investitionen werden notwendig
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technische Ausstattung verliert an Wert
Deshalb kann der tatsächliche materielle Praxiswert zum Zeitpunkt der Übernahme bereits niedriger sein als im Gutachten angegeben.
Annahmen entscheiden über den Wert einer Praxis
Ebenso wichtig wie die Berechnungsmethode, sind häufig die getroffenen Annahmen.
Schon kleine Änderungen können große Auswirkungen auf den berechneten Praxiswert haben.
Ein Beispiel aus meiner Beratungspraxis:
In einer mir vorliegenden Praxisbewertung wurde nicht berücksichtigt, dass sich die Miete für den Nachfolger nahezu verdoppeln würde.
Da höhere Mietkosten den zukünftigen Gewinn reduzieren, verringerte sich damit auch der wirtschaftliche Praxiswert deutlich.
Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen:
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Laufzeit des Mietvertrages
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notwendige Investitionen
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Veränderungen im Team
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Entwicklung der Patientenzahlen
Gerade die Laufzeit eines Mietvertrages kann erhebliche Auswirkungen auf den erzielbaren Verkaufspreis haben.
Große Bewertungsbandbreiten helfen selten weiter
Einige Institutionen – beispielsweise große Banken – geben Praxisbewertungen nicht als konkrete Zahl, sondern als Preisspanne an.
Diese kann teilweise bis zu 100 % auseinanderliegen.
In der Praxis führt das oft zu einem neuen Problem:
- Der Verkäufer orientiert sich am höheren Wert,
- der Käufer am niedrigeren Wert.
Eine so große Bandbreite hilft daher häufig weder bei der Preisfindung noch bei den Verhandlungen.
Mein Fazit aus der Beratungspraxis
Eine Praxisbewertung kann eine sinnvolle Orientierung sein.
Sie zeigt, wie der wirtschaftliche Wert einer Praxis unter bestimmten Annahmen berechnet werden kann.
Der tatsächliche Preis entsteht jedoch erst im Zusammentreffen von Käufer und Verkäufer.
Eine Praxis ist am Ende immer so viel wert, wie jemand bereit ist dafür zu bezahlen.
Eine fundierte Bewertung kann dabei helfen, diesen Wert realistisch einzuschätzen – sie ersetzt jedoch nicht die individuelle wirtschaftliche Betrachtung einer Praxis.
Frage an Sie
Wie wichtig wäre für Sie eine konkrete Bewertungszahl, wenn Sie eine Praxis kaufen oder verkaufen würden?
Als unabhängiger betriebswirtschaftlicher Berater für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen unterstütze ich Sie dabei, Praxisbewertungen realistisch einzuordnen und wirtschaftliche Entscheidungen fundiert vorzubereiten – vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Orientierungsgespräch.
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