#Existenzgründer – Praxisübernahme: Praxiswert realistisch berechnen

#Existenzgründer – Praxisübernahme: Praxiswert realistisch berechnen

Kurzzusammenfassung

Eine realistische Praxisbewertung ist die Basis jeder erfolgreichen Übernahme. Entscheidend ist nicht, was man mit der Praxis theoretisch verdienen könnte, sondern was sie nach Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns tatsächlich erwirtschaftet.

So lässt sich die Basis für einen realen Wert bestimmen und eine faire Kaufentscheidung treffen.


Warum eine realistische Bewertung so wichtig ist

Der Wunsch nach einer eigenen Praxis ist groß – und oft überwiegt die Begeisterung gegenüber der betriebswirtschaftlichen Prüfung.

Viele junge Zahnärzte orientieren sich beim Kaufpreis an den Erwartungen des Verkäufers oder an vermeintlich „marktüblichen“ Preisen. Doch diese Werte beruhen häufig auf Schätzungen oder Emotionen, nicht auf belastbaren Zahlen.

Eine realistische Bewertung hilft, dass Sie nicht zu viel bezahlen – und schafft die Grundlage für eine solide Finanzierung.


Was beim Praxiswert wirklich zählt

Bei der Praxisbewertung wird zwischen materiellem und immateriellem Wert unterschieden.

  1. Materieller Wert:
    Dazu gehören alle greifbaren Vermögensgegenstände der Praxis – Einrichtung, Geräte, Instrumente, IT-Ausstattung etc. Hier gilt: Was wirtschaftlich genutzt werden kann, ist relevant. Vollständig abgeschriebene oder veraltete Geräte haben meist nur geringen Wert.

  2. Immaterieller Wert (Goodwill):
    Dieser ergibt sich aus dem nachhaltig erzielbaren Gewinn der Praxis – also dem übertragbaren Ertrag, den auch der Nachfolger realistisch erwirtschaften kann.

    Wichtig: Vom Gewinn ist der sogenannte Unternehmerlohn abzuziehen. Erst was danach übrig bleibt, bildet die Basis für einen eventuellen immateriellen Wert.


Ein Beispiel aus der Beratung

Eine junge Zahnärztin wollte die Praxis ihrer Arbeitgeberin übernehmen. Der geforderte Kaufpreis orientierte sich daran, was man mit der Praxis verdienen könnte – also inklusive des bisherigen Gehalts der Angestellten-Zahnärztin.

Doch bei genauer Analyse zeigte sich: Nach Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns blieb kein immaterieller Wert übrig.

Gemäß der üblichen modifizierten Ertragswertmethode konnte nur der materielle Praxiswert berücksichtigt werden – dieser war allerdings gering, da seit Jahren kaum investiert wurde.

Das Ergebnis: Der tatsächliche Wert lag deutlich unter der Preisvorstellung der Abgeberin.
So stellte sich heraus, dass die Käuferin andernfalls für den zukünftigen Arbeitseinsatz, nicht für einen übertragbaren Gewinn gezahlt hätte.


Was Sie als Übernehmer beachten sollten

  • Zahlen prüfen, nicht Emotionen. Eine Praxis ist ein Unternehmen – keine Gefälligkeit.

  • BWA und Steuerunterlagen der letzten drei Jahre analysieren.

  • Den Gewinn um Inhaberleistungen (z. B. nicht marktkonforme Mieten, Gehälter) bereinigen.

  • Den Unternehmerlohn realistisch ansetzen – nicht zu niedrig.

  • Den materiellen Wert durch ein Inventarverzeichnis oder Gutachten absichern.

Eine neutrale Bewertung durch einen erfahrenen Berater hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden und die Bankgespräche auf eine solide Grundlage zu stellen.


Fazit – Der reale Wert entscheidet

Die Praxisübernahme ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Ein überhöhter Kaufpreis kann jedoch den Start erheblich erschweren.
Entscheidend ist nicht, was die Praxis theoretisch leisten könnte, sondern was sie nach Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns tatsächlich erwirtschaftet.

So stellen Sie sicher, dass Sie nur für den realen Wert der Praxis bezahlen – und mit einem gesunden Fundament in Ihre Selbstständigkeit starten.


Frage an Sie

Was ist für Sie die größte Herausforderung bei der Bewertung oder Übernahme einer Praxis?


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