#BestPraxisTipp – Privatentnahmen in der Praxis richtig einschätzen

Privatentnahmen in Arzt- und Zahnarztpraxen – wie viel ist eigentlich zu viel?

Kurzzusammenfassung

Viele Praxisinhaber haben ein Gefühl dafür, wie viel sie sich privat entnehmen – doch die Realität sieht oft anders aus.

Ein Blick in die BWA zeigt häufig deutlich höhere Beträge. Unkontrollierte Privatentnahmen sind einer der häufigsten Gründe für finanzielle Engpässe in Arzt- und Zahnarztpraxen.

Dieser Beitrag zeigt, worauf Sie achten sollten und wie Sie mehr Klarheit gewinnen.


Warum Privatentnahmen oft zu hoch sind

In der Beratung stelle ich regelmäßig eine einfache Frage:

Wie viel entnehmen Sie sich monatlich aus der Praxis?

Die Antworten sind häufig:

  • „So etwa 4.000 bis 5.000 Euro“
  • „Das passt schon ungefähr“
  • oder: „Das weiß ich gar nicht so genau“

Wenn wir dann gemeinsam in die BWA schauen, zeigt sich oft ein anderes Bild:
Die tatsächlichen Privatentnahmen sind deutlich höher.

Der Hauptgrund ist dabei zumeist wieder derselbe:
Geld wird unkontrolliert vom Praxiskonto entnommen.

Typisches Muster:

  • Es gibt einen festen Dauerauftrag auf das Privatkonto
  • Zusätzlich werden aber immer wieder Beträge „bei Bedarf“ entnommen

Genau dadurch verlieren viele den Überblick.


Der Blick in die BWA: Die Realität schwarz auf weiß

Die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) zeigt Ihnen die tatsächlichen Zahlen.

Wichtig ist:

  • Nicht einzelne Monate betrachten
  • Sondern einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten

Die Erfahrung zeigt:
Die Summe der Privatentnahmen überrascht fast immer.


Was häufig in den Privatentnahmen steckt

Ein weiterer Grund für die Fehleinschätzung:

Viele Praxisinhaber berücksichtigen nur ihre Lebenshaltung.

Tatsächlich fließt aber oftmals deutlich mehr über das Praxiskonto:

  • Steuer(nach)zahlungen und Rücklagen
  • Beiträge (bzw. Nachzahlungen) zur Ärzteversorgung
  • Darlehenstilgungen
  • größere private Ausgaben

All das gehört zu den Privatentnahmen – wird aber oft nicht bewusst wahrgenommen.


Die entscheidende unternehmerische Regel

Sie können nur das entnehmen, was nach Steuern, Ärzteversorgung und Tilgungen übrig bleibt.

Das wird häufig unterschätzt.

Denn:

  • Steuern sind nicht exakt planbar
  • Beiträge zur Ärzteversorgung können schwanken
  • Tilgungen sind fix

Wenn hier zu knapp kalkuliert wird, entstehen schnell Liquiditätsprobleme.

Zusätzliche Rücklagen sind deshalb kein Luxus, sondern notwendig.


Ein pragmatischer Lösungsansatz

Um dauerhaft Klarheit zu schaffen, braucht es eine einfache und konsequente Struktur.

Feste Privatentnahme definieren

Legen Sie einen klaren monatlichen Betrag für Ihre Lebenshaltung fest.

Nur dieser Betrag wird regelmäßig entnommen – keine zusätzlichen Entnahmen nach Gefühl.


Zahlungsströme sauber trennen

Eine klare Kontostruktur hilft enorm:

  • Konto 1: Lebenshaltung (feste monatliche Entnahme)
  • Konto 2: Steuern / Ärzteversorgung / Tilgung

So verhindern Sie, dass wichtige Rücklagen unbemerkt verbraucht werden.


Regelmäßiger Abgleich mit der BWA

Kontrolle schafft Sicherheit.

=> Prüfen Sie mindestens quartalsweise:

  • Wie hoch sind die tatsächlichen Entnahmen?
  • Stimmen diese mit Ihrer Planung überein?

Warum das ein zentrales Thema der Praxisführung ist

Privatentnahmen sind kein Detail, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Praxisführung.

Sie beeinflussen direkt:

  • Ihre Liquidität
  • Ihre Investitionsfähigkeit
  • Ihre unternehmerische Sicherheit

Viele wirtschaftliche Probleme entstehen nicht durch zu geringe Gewinne, sondern durch fehlende Kontrolle der Entnahmen.


Was Sie konkret prüfen sollten

Ein klarer Blick auf die Zahlen bringt sofort mehr Sicherheit.

Prüfen Sie:

  • Wie hoch waren Ihre Privatentnahmen der letzten 12 Monate?
  • Wie verteilen sich diese auf:
    • Lebenshaltung
    • Steuern
    • Altersvorsorge
    • Tilgung

Erst mit dieser Klarheit treffen Sie fundierte unternehmerische Entscheidungen.


Frage an Sie

Haben Sie Ihre Privatentnahmen klar strukturiert – oder entnehmen Sie regelmäßig zusätzlich Geld „bei Bedarf“ vom Praxiskonto?


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