#Existenzgründer – Wann sollten Existenzgründer Rücklagen für Steuern und Ärzteversorgung bilden?

Wann sollten Existenzgründer Rücklagen für Steuern und Ärzteversorgung bilden?

Kurzzusammenfassung

Die erste BWA sorgt bei vielen Existenzgründern für Freude – manchmal aber auch für falsche Sicherheit.

Gerade im ersten Jahr nach einer Praxisübernahme oder Neugründung sollten die Zahlen sorgfältig geprüft werden.

Gleichzeitig ist es wichtig, frühzeitig zu verstehen, dass nicht das gesamte Guthaben auf dem Praxiskonto später auch tatsächlich dem Praxisinhaber gehört.


Der Ausgangspunkt aus der Beratung

Vor Kurzem habe ich mit einem Existenzgründer die BWA März (BWA 03) besprochen.

Das mag auf den ersten Blick früh erscheinen.

Genau dieser Zeitpunkt ist mir jedoch besonders wichtig.

Denn viele Existenzgründer erleben zum ersten Mal, dass sie sich nun nicht mehr in der Situation eines Angestellten befinden.

Während beim Angestellten Lohnsteuer und Sozialabgaben bereits automatisch einbehalten werden, fließen die Einnahmen einer Praxis zunächst auf das Praxiskonto.

=> Doch nicht das gesamte Guthaben gehört später auch tatsächlich dem Praxisinhaber.

Ein Teil davon wird später noch für Steuern und – je nach Bundesland – auch für die Ärzteversorgung benötigt.

Deshalb spreche ich dieses Thema bereits sehr früh an.


Gerade im ersten Jahr ist Vorsicht geboten

Im konkreten Fall wurde bereits nach dem ersten Quartal ein Gewinn ausgewiesen.

Das wäre grundsätzlich erfreulich. Bei Existenzgründern ist dies jedoch keineswegs selbstverständlich.

Denn gerade im ersten Jahr wirken sich häufig Abschreibungen, zeitversetzte Zahlungseingänge oder andere Besonderheiten auf das Ergebnis aus.

Bei unserem Mandanten zeigte sich schließlich, dass die Abschreibungen von der Steuerkanzlei noch nicht vollständig berücksichtigt worden waren.

=> Bevor man Rücklagen bildet oder größere Entscheidungen trifft, sollten die Zahlen zunächst plausibel sein.


Bedeutet ein früher Gewinn automatisch hohe Steuern?

Nicht unbedingt.

Erst wenn feststeht, dass der ausgewiesene Gewinn tatsächlich realistisch ist, stellt sich die nächste Frage:

=> Sollten bereits Rücklagen gebildet werden?

Auch hier gibt es aus meiner Sicht keine pauschale Antwort.

Denn jede Praxis entwickelt sich im ersten Jahr unterschiedlich.


Wann ich zur Rücklagenbildung rate

Je genauer absehbar ist,

  • dass tatsächlich Gewinne entstehen,
  • dass entsprechende Steuern anfallen,
  • Beiträge zur Ärzteversorgung zu erwarten sind,
  • und ausreichend Liquidität vorhanden ist,

desto sinnvoller wird eine frühzeitige Rücklagenbildung.

Gleichzeitig sollte vermieden werden, Geld vorschnell auf ein separates Konto zu überweisen, wenn dadurch das Praxiskonto ins Soll gerät und unnötige Kontokorrentzinsen entstehen.

=> Rücklagen sollen Sicherheit schaffen – nicht zusätzliche Finanzierungskosten verursachen.


Warum ich besonders auf die BWA März, Juni und September schaue

Die erste Orientierung erfolgt für mich bereits mit der BWA März (BWA 03).

Nicht deshalb, weil ich dann bereits die endgültige Höhe der Rücklagen kenne. Sondern weil ich Existenzgründer frühzeitig für dieses Thema sensibilisieren möchte.

Mit der BWA Juni (BWA 06) lässt sich die Entwicklung meist deutlich besser einschätzen.

Spätestens mit der BWA September (BWA 09) können die notwendigen Rücklagen häufig schon sehr realistisch geplant werden.

=> So entstehen keine unangenehmen Überraschungen, wenn später Steuerbescheide oder Beitragsbescheide der Ärzteversorgung eintreffen.


Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf den Steuerberater

Viele Zahnärzte und Ärzte gehen davon aus, dass der Steuerberater sie automatisch auf eine notwendige Rücklagenbildung hinweist. Das geschieht sicherlich auch in vielen Fällen.

In meiner Beratung erlebe ich jedoch immer wieder, dass entsprechende Hinweise nicht oder zu spät wahrgenommen werden oder dass das Thema erst dann konkret wird, wenn bereits mit größeren Nachzahlungen zu rechnen ist.

Dann kommt es nicht selten gleichzeitig zu

  • einer Steuernachzahlung für das vorletzte Jahr,
  • der Anpassung der Vorauszahlungen für das letzte Jahr,
  • und höheren Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr.

Ich habe bereits Fälle erlebt, in denen dadurch weit über 100.000 € innerhalb kurzer Zeit fällig wurden.

=> Wer erst dann beginnt, Rücklagen zu bilden, gerät häufig unnötig unter finanziellen Druck.

Deshalb empfehle ich, dieses Thema frühzeitig und regelmäßig im Blick zu behalten.

Genau das machen wir im Rahmen unserer Business-Planungen.


Rücklagen und Steuerplanung gehören zusammen

Die Höhe der späteren Steuerzahlungen hängt nicht nur vom Gewinn ab.

Sie lässt sich in vielen Fällen auch durch eine vorausschauende Planung beeinflussen.

Ein Beispiel ist die Ärzteversorgung, soweit deren Beiträge im jeweiligen Bundesland gewinnabhängig berechnet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine frühzeitige Zahlung der Beiträge die steuerliche Belastung reduzieren.

=> Rücklagenbildung und Steuerplanung sollten deshalb immer gemeinsam betrachtet werden.

Ausführlich bin ich auf dieses Thema bereits in einem separaten Blogbeitrag eingegangen.


Warum eine Business-Planung dabei besonders hilfreich ist

Eine gute Business-Planung hilft nicht nur bei der Finanzierung einer Praxis.

Sie zeigt auch,

  • wie sich Gewinn und Liquidität entwickeln,
  • wann mit höheren Steuern zu rechnen ist,
  • welche Beiträge zur Ärzteversorgung voraussichtlich entstehen,
  • und welche Rücklagen sinnvoll sind.

Gerade diese Zusammenhänge lassen sich aus einer einzelnen BWA häufig noch nicht erkennen.

=> Eine Business-Planung macht Entwicklungen sichtbar, bevor sie zum Problem werden.


Fazit: Früh sensibilisieren statt später überrascht werden

Rücklagen für Steuern und Ärzteversorgung sollten weder zu früh noch zu spät gebildet werden.

Entscheidend ist zunächst, die Zahlen richtig einzuordnen.

Deshalb bespreche ich dieses Thema bereits mit der BWA März (BWA 03).

Nicht weil dann schon alle Antworten feststehen. Sondern weil ich möchte, dass Existenzgründer möglichst früh verstehen:

=> Nicht das gesamte Geld auf dem Praxiskonto gehört ihnen. Ein Teil davon gehört dem Finanzamt und – je nach Bundesland – der Ärzteversorgung.

Wer diese Zusammenhänge früh erkennt, kann seine Praxis deutlich entspannter, sicherer und planbarer führen.


Frage an Sie

Haben Sie bereits Rücklagen für Steuern und Ärzteversorgung gebildet – oder verlassen Sie sich noch auf den Kontostand Ihrer Praxis?


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Wenn Sie eine Praxis übernommen oder neu gegründet haben und wissen möchten, wie sich Gewinn, Liquidität, Steuern und Ärzteversorgung voraussichtlich entwickeln, vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Orientierungsgespräch.


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