#BestPraxisTipp - Trennung privater und beruflicher Zahlungen

Warum Sie private und geschäftliche Zahlungen sauber trennen sollten – und wie es Ihrer Praxis wirklich hilft

Viele Praxisinhaber:innen haben zwar ein separates Praxiskonto und ein Privatkonto – doch in der Praxis verschwimmen die Grenzen: Private Einkäufe werden schnell mal über das Praxiskonto bezahlt oder berufliche Rechnungen vom Privatkonto beglichen. „Es ist ja nur eine Kleinigkeit“ – denken viele. Doch genau dieses Vorgehen kann schwerwiegende Folgen haben.

 

Was passiert, wenn Zahlungen vermischt werden?

Selbst bei zwei getrennten Konten führen häufige Vermischungen von privaten und betrieblichen Zahlungen zu großen Nachteilen:

  • Chaos in der Buchhaltung
    Wenn die Buchführung permanent klären muss, ob eine Abbuchung privat oder geschäftlich war, entstehen unnötige Rückfragen und Zeitverluste.

  • Fehlerhafte Steuererklärungen
    Durch falsch zugeordnete Zahlungen schleichen sich Fehler ein, die später teure Nachzahlungen oder sogar Strafzinsen nach sich ziehen können.

  • Unklare Liquidität
    Wenn private Ausgaben das Praxiskonto belasten oder betriebliche Ausgaben privat bezahlt werden, ist kein klarer Überblick über die Finanzlage der Praxis möglich.

  • Steuerliche Nachteile
    Das Finanzamt kann unklare Buchungen beanstanden oder als verdeckte Entnahmen/Einlagen werten – mit potenziellen steuerlichen Konsequenzen.

 

Warum konsequente Trennung unverzichtbar ist

Ein Praxiskonto ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn es auch konsequent genutzt wird:

✅ Alle Praxis-Einnahmen und -Ausgaben laufen ausschließlich über das Praxiskonto.
✅ Alle privaten Ausgaben werden ausschließlich vom Privatkonto bezahlt.
✅ Es gibt keine „Vermischung“ – auch nicht aus Bequemlichkeit bei kleinen Beträgen.

Nur so behalten Sie den Überblick über Ihre betriebliche Liquidität, können Ihre Steuerberatung effizient arbeiten lassen und zeigen Ihrer Bank klare, nachvollziehbare Zahlen.

 

Mögliche Ausnahmen

In Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung können einzelne – jedoch überwiegend feste – private Zahlungen auch vom Praxiskonto beglichen werden.
Dabei handelt es sich insbesondere um Zahlungen für:

  • Tilgungen von Praxisdarlehen

  • Beiträge zur Ärzteversorgung

  • Zahlungen ans Finanzamt (insbes. Einkommensteuerzahlungen)

  • private Versicherungen mit steuerlicher Relevanz

Der Hintergrund dieser Ausnahmen: Werden diese Zahlungen über das Praxiskonto abgewickelt, können sie in der BWA (Betriebswirtschaftlichen Auswertung) sauber abgebildet werden. So sehen auch Banken, dass Drittgläubiger wie Finanzamt, Ärzteversorgung oder Kreditinstitute zuverlässig bedient werden.

 

Mein Tipp aus der Praxis:

Achten Sie konsequent darauf, dass private Ausgaben nie vom Praxiskonto und betriebliche Kosten nie vom Privatkonto bezahlt werden. Überweisen Sie stattdessen regelmäßig "Ihr Gehalt" oder Privatentnahmen (einen möglichst festen Betrag) vom Praxiskonto auf Ihr Privatkonto. Nur so sichern Sie sich eine saubere Trennung und vermeiden unnötigen Ärger mit dem Finanzamt oder Ihrer Buchhaltung.

Außerdem behalten Sie so einen Überblick über die Höhe Ihrer Privatentnahmen.

 

Fazit

Zwei Konten zu haben reicht nicht – entscheidend ist, wie Sie sie nutzen. Eine klare Trennung der Zahlungsströme ist die Basis für eine erfolgreiche, stressfreie Praxisführung und schützt Sie vor steuerlichen und finanziellen Risiken.

 

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