Artikel: Vom Mediziner zum Unternehmer – geförderte Existenzgründungsberatungen in Bayern

Dipl.-Kfm. Michael Kreuzer

Der Schritt von der Anstellung in die Selbständigkeit bringt viele neue Herausforderungen:

Plötzlich wird man vom „Behandler“ zum „Manager“ und „Unternehmer“! Der Patient wird zum Kunden, man hat weniger mit Kollegen, sondern mehr mit Mitarbeitern zu tun und muss sich nicht nur um einen Teil der Organisation kümmern, sondern ist für alles verantwortlich…

Da kaum ein Zahn-/Mediziner im Studium Fortbildungen in den Bereichen Personalführung, Steuern, Recht, Betriebswirtschaft oder Organisation absolviert hat, ist es alleine nur schwer möglich, diese ganzen Themenbereiche zu überblicken!

 

Wichtige Helfer an Ihrer Seite

Natürlich haben Sie verschiedene Personen, die Ihnen beratend zur Seite stehen, die meisten davon sind aber auf ein Spezialgebiet fokussiert: Steuerberater = Steuern, Anwalt = Recht, Bank = Finanzierung, Versicherungsmakler = Versicherungen…

Oftmals fehlt aber ein vertrauensvoller zentraler Ansprechpartner, der in strategischen Fragen oder auch bei der Auswahl und/oder der Koordination der verschiedenen Spezialisten unterstützen kann.

Davon abgesehen ist es sinnvoll, dass Sie – als Existenzgründer/in oder auch schon Praxisinhaber/in – über ein Basiswissen in allen diesen Bereichen verfügen. Denn wie wollen Sie sicher sein, dass Sie beispielsweise einen guten Steuerberater haben, wenn Sie in diesem Fachbereich überhaupt keine Ahnung haben? Wie heißt es so schön im Volksmund: „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“!

Um sich als Existenzgründer/in hierfür professionelle Hilfe – zu einem unschlagbaren Preis – zur Seite nehmen zu können, gibt es tolle Förderprogramme. In Bayern gibt es speziell das Vorgründungscoaching Bayern!

 

Voraussetzungen für das Vorgründungscoaching Bayern

Die wesentlichen Voraussetzungen, die Sie und Ihr Projekt für das Vorgründungscoaching Bayern haben müssen, sind folgende:

  • Sie waren mindestens die letzten 12 Monate angestellt und sind noch nicht im Haupterwerb selbständig tätig.
  • Sie planen eine Selbständigkeit im Vollerwerb innerhalb eines Jahres. Soweit sich abzeichnet, dass die Gründung wesentlich später erfolgen wird, muss die Förderung abgebrochen werden. Die bis dahin in Anspruch genommene Beratung ist aber förderfähig.
    Eine nebenberufliche Anstellung (gerade im geringen Ausmaß und vorübergehend) ist wiederum in der Regel förderunschädlich.
  • Das Coaching darf betriebswirtschaftliche, organisatorische und personelle Themen Coaching-Themen beinhalten. Diese können beispielsweise sein:
    • Suche eines geeigneten Standorts (Standortanalyse)
    • Analyse von zu übernehmenden Praxen (Praxisanalyse)
    • Entwicklung einer Business-Planung
    • Vorbereitung und Durchführung von Bankgesprächen zur Erlangung einer Bankfinanzierung
    • Entwicklung einer Marketingstrategie
    • Maßnahmen zur Mitarbeiterfindung und -führung
    • Entwicklung eines Controllings
  • Ausgeschlossen sind
    • Beratungen die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen und gutachterliche Stellungnahmen beziehen,
    • die Ausfertigung von Verträgen,
    • die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten,
    • die Erarbeitung von EDV-Software sowie
    • die Erstellung von Marketingunterlagen (z.B. Webseitenerstellung).

Soweit beispielsweise betriebswirtschaftliche Themen (die förderfähig sind) z.B. rechtliche oder steuerliche Fragen streifen, dürfen die gecoacht werden. Eine gute Business-Planung muss natürlich steuerliche Auswirkungen beinhalten.

 

Förderfähigkeit der Beratung

Es ist sowohl wichtig, dass Sie und Ihr Projekt die Voraussetzungen des Förderprogramms erfüllen, als auch Ihr Berater.

Nur wenn die Beraterin / der Berater für das Vorgründungscoaching Bayern zertifiziert ist, ist die Beratung förderfähig.

Für diese Zertifizierung muss die Beraterin / der Berater

  • seinen größten Teil seiner Einnahmen aus Coaching bzw. Unternehmensberatung erzielen (und nicht z.B. über Versicherungsvermittlung, Steuer- oder Rechtsberatung),
  • Nachweise für ihre/seine qualitative Eignung und Erfahrung erbringen und
  • einen Antrag auf Zertifizierung beim Institut für Freie Berufe gestellt und genehmigt haben müssen. Derzeit dauert die Genehmigung eines solchen Antrags jedoch bis zu 12 Wochen!

Durch diese Voraussetzungen scheiden eine Vielzahl der üblichen „Berater“ aus, da Beratung meistens nur ein Nebengeschäft ist – was nicht selten der Mandantenakquise dient.

Bei der Auswahl Ihres Beraters achten Sie auch darauf, dass diese(r) über Branchenerfahrung bei Ärzten und Zahnärzten verfügt.

 

Höhe der Förderung

Förderfähig sind maximal 10 Beratungstage. Ein Beratungstag entspricht 8 Stunden und wird mit einem Maximalhonorar iHv. Euro 100 pro Stunde anerkannt.

Von einem solchen maximalen Beratungshonorar iHv. Euro 8.000 (=10 Beratungstage x 8 Stunden pro Tag x 100 Euro pro Stunde) werden 70% erstattet. Somit liegt der maximale Förderbetrag bei Euro 5.600.

Tatsächlich ist es so, dass die meisten meiner Mandanten zwischen 4 und 7 Beratungstage genehmigt bekommen, was bisher immer vollkommen ausreichend war.

Außerdem ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuer normalerweise nicht gefördert wird, sondern selber zu tragen ist. Bei einem Maximalbetrag iHv. Euro 8.000 sind also incl. MwSt. Euro 9.520 zu zahlen, von denen maximal Euro 5.000 erstattet werden.

Der Existenzgründerin / Dem Existenzgründer verbleibt somit ein „Restbetrag“ iHv. Euro 3.920. Dieser Betrag kann sowohl von der Steuer abgesetzt, als auch über die Bank – im Rahmen einer Existenzgründungsfinanzierung – mitfinanziert, werden.

 

Ablauf der Antragstellung

Wichtig ist, dass die Beratung erst begonnen werden darf, wenn eine Zusage durch die Förderstelle vorliegt. In der Corona-Zeit dauert die Genehmigung des Antrags ca. 8 bis 10 Wochen! Deshalb ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll oder sogar wichtig!

Antragsteller/in für die Förderung ist immer die Existenzgründerin / der Existenzgründer. Im Normalfall wird aber der Berater bei der Erstellung der Antragsunterlagen gerne unterstützen.

Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zuschuss-Antrag zum Vorgründungscoaching (Formular IFB)
  • Ergänzung zum Lebenslauf (Formular IFB)
  • Aktueller tabellarischer Lebenslauf
  • Unternehmenskonzept
  • Beschreibung der geplanten Coachinginhalte
  • erhaltene De-minimis-Bescheinigungen (bei meinen Mandanten bisher noch nie vorgekommen ist)

Bei dem „Unternehmenskonzept“ handelt es sich lediglich um eine Zusammenstellung der Informationen über die Gründerin / den Gründer und das geplante Vorhaben. Es handelt sich nicht um einen ausgearbeiteten „Business-Plan“, der ja Teil des Coachings sein kann.

Die Genehmigung erhalten Sie in Form eines Anschreibens sowie einer Förderzusage, die unterzeichnet an das IFB zu senden ist. Außerdem sollten Sie diese Unterlagen auch Ihrem Coach (in Kopie) zur Verfügung stellen.

 

Ablauf der Beratung

Nach Erhalte der Förderzusage durch das IFB schließen Sie einen Coachingvertrag mit dem Coach.

Dann kann die Beratung auch schon beginnen.

Das Coaching ist immer zeitlich befristet (in der Regel auf ein halbes Jahr). Die Frist kann – soweit erforderlich – fast immer bis zum 31.12. des aktuellen Jahres verlängert werden. Dies muss aber immer rechtzeitig beantragt werden. Eine Verlängerung über das Jahresende war vor Corona nicht möglich, wurde in der Corona-Zeit aber auch schon mal genehmigt – darauf verlassen sollten Sie sich aber lieber nicht!

Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von Ihrem Coach eine Rechnung, die Sie überweisen müssen. Nach Erhalt des Rechnungsbetrags kann der Coach die Abrechnungsunterlagen für die Förderung fertigstellen, da sowohl durch die Gründerin / den Gründer die Zahlung, als auch durch den Coach der Erhalt, des Rechnungsbetrages bestätigt werden muss.

Der Coach bereitet die Abrechnungsunterlagen vor und sendet diese an Sie, damit Sie diese vervollständigen können. In der Regel senden Sie dann die gesamten Unterlagen direkt an das IFB – immer mit Beachtung der zeitlichen Befristung!

 

Fazit

Existenzgründer/innen erhalten über das Vorgründungscoaching Bayern ein günstiges professionelles Coaching im Rahmen einer Existenzgründungsberatung. Das hier investierte Geld wird sich mehrfach auszahlen, da eine professionelle Beratung nicht nur (teure) Fehler vermeidet und Ihnen persönliche Sicherheit gibt, sondern in Summe Zeit, Geld und Nerven spart. Wer eine Selbständigkeit in Bayern plant sollte sich unbedingt mit dem Thema befassen!

 

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